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   BGH, 21.04.1961 - V ZR 155/60   

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https://dejure.org/1961,336
BGH, 21.04.1961 - V ZR 155/60 (https://dejure.org/1961,336)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1961 - V ZR 155/60 (https://dejure.org/1961,336)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1961 - V ZR 155/60 (https://dejure.org/1961,336)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1210
  • MDR 1961, 587
 
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Wird zitiert von ... (32)

  • BGH, 08.03.1990 - I ZR 116/88

    Unterwerfung durch Fernschreiben - Unterlassungsverpflichtungserklärung

    Der Streitgegenstand des allein noch zu beurteilenden Begehrens des Klägers, festzustellen, daß der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt sei, ist mit dem Gegenstand des ursprünglich auf Unterlassung gerichteten Antrags nicht identisch, so daß der Streitwert des Erledigungsstreits gemäß § 3 ZPO neu zu schätzen ist; nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. schon grundlegend BGH, Urt. v. 21.4.1961 - V ZR 155/60, NJW 1961, 1210 sowie die umfangreichen Nachweise bei Zöller/Vollkommer, ZPO, 15. Aufl., § 91 a Rdn. 48) entspricht das hierbei zu berücksichtigende Interesse des Klägers regelmäßig - sofern nicht ausnahmsweise (hier nicht festgestellte) Umstände eine andere Beurteilung rechtfertigen - nur noch dem Interesse an einer günstigen Kostenentscheidung, so daß als Streitwert lediglich (in etwa) der - vorliegend mit rund 19.000,-- DM zu veranschlagende - Kostenwert in Betracht kommt.
  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 64/84

    Voraussetzungen der Erledigung der Hauptsache bei einseitiger

    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, daß Erledigung dann eintritt und auf einseitige Erledigungserklärung des Klägers durch Urteil auszusprechen ist, wenn eine "ursprünglich" zulässige und begründete Klage nach Rechtshängigkeit gegenstandslos wird (BGHZ 37, 137, 142; 79, 275, 276 [BGH 28.01.1981 - VIII ZR 1/80]; BGH NJW 1961, 1210, 1211; 1965, 537; NJW 1969, 237; 1981, 686 Nr. 11; Urteile vom 11. Mai 1976 - VI ZR 210/73 - VersR 1976, 954 und vom 15. Januar 1980 - VI ZR 191/78 = VersR 1980, 384, 385).

    Der Senat hält demgegenüber an der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fest, wonach in diesem Falle der Streitwert regelmäßig in der Höhe der bis zur Erledigungserklärung entstandenen Kosten besteht (BGH NJW 1961, 1210 Nr. 10; 1982, 768 Nr. 13 m.w.N.).

  • BGH, 01.06.1990 - V ZR 48/89

    Verhältnis von Wandelungs- und Minderungsklage

    Die einseitige Erledigungserklärung beendet indessen nicht die Rechtshängigkeit des für erledigt erklärten Anspruchs; dieser bleibt vielmehr weiterhin verfahrensrechtlich die Hauptsache (BGH, Beschl. v. 21. April 1961, V ZR 155/60, NJW 1961, 1210; Urt. v. 4. Oktober 1962, III ZR 104/61, LM ZPO § 91 a Nr. 16); in der Literatur wird zum Teil die Auffassung vertreten, der Anspruch könne jederzeit durch Verzicht auf die Erledigungserklärung wieder aufgegriffen werden (Zimmermann, ZPO, 1990, § 91 a Rdn. 21; Zöller/Vollkommer aaO § 91 a Rdn. 35; a.A. Baumbach/Lauterbach/Hartmann aaO § 91 a Anm. 6 j; Stein/Jonas/Leipold aaO § 91 a Rdn. 19).
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